Viele Seiten – ein Klang

Der Vereinsvorstand

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Der Vorstand besteht aus

a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) drei weiteren Vorstandsmitgliedern.

Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er trifft sich mehrmals jährlich an unterschiedlichen Orten Deutschlands, um die Geschicke des Vereins auf allen Ebenen positiv zu bewegen.